Arbeit finden, Beratung für die Anerkennung der Zeugnisse aus der Heimat und Geldleistungen.
Das „Jobcenter“, der „Integration Point“ und die „Agentur für Arbeit“ sind alle hier vereint.
Alles hier dreht sich um das Thema Arbeit finden, Arbeitslosengeld, Zeugnisse aus der Heimat anerkennen lassen und und und.
Arbeit ist bei vielen ein ganz großes Thema. Leider ist das aber nicht so einfach wie viele glauben.
Aus diesem Grund gibt es den „Integration Point“ direkt über dem Ausländeramt als erste Anlaufstelle. Die vermitteln und bezahlen einem, erst NACHDEM das Asylverfahren abgeschlossen wurde, den ‚Integrations Kurs“, den manche auch als Sprachkurs bezeichnen.
Das ist ungünstig, aber leider nicht zu ändern.
Hier ist es nicht so wie in der Heimat, man geht zu einem Handwerker und hilft ihm eine gewisse Zeit, dann kann man den Beruf selber ausführen. Das funktioniert nicht in Deutschland, auch wenn viele das nicht glauben wollen und hoffen, dass es auch anders geht.
Die Regel in Deutschland ist, dass man erst eine Schule besucht, Schulpflicht in Deutschland ist 12 Jahre! Dort macht man einen möglichst guten Schulabschluss. Damit bewirbt man sich dann schriftlich um einen Ausbildungsplatz. Die Ausbildung dauert je nach Beruf zwischen 2 und 3 Jahren. Diese Ausbildung sollte man auch mit einem guten Zeugnis beenden. Mit diesem guten Ausbildungszeugnis und dem guten Schulzeugnis bewirbt man sich jetzt schriftlich als Angestellter bei einer Firma.
Wer kein Ausbildungszeugnis oder keinerlei Unterlagen aus der Heimat hat, die anerkannt werden können, der gilt als ungelernter Arbeiter und wird immer einen extrem niedrigen Lohn bekommen und auf der gleichen Stufe stehenbleiben. Ein Hocharbeiten ist in nur ganz ganz seltenen Ausnahmefällen möglich.
Daher lautet die von uns empfohlene Strategie eindeutig, als allererstes Deutsch zu lernen. Egal wie, egal was es an Aufwand bedeutet, wer auf den Integrationskurs wartet, oder einen Hilfsarbeiter Job annimmt, der hat schon verloren.
Warum? Im Asylverfahren hat man eine Aufenthaltsgestattung, damit kann man eine Ausbildung machen, wenn man Deutsch B2 hat oder eine Arbeit anfangen ohne Deutsch zu können. Aktuell ist das Aldi Lager recht beliebt. Wenn das Asyl beim ersten Antrag negativ entschieden wird, bekommt man eine Duldung, das bedeutet, dass man nicht mehr arbeiten darf. Doch wer eine Ausbildung hat, der darf weitermachen. Es gilt, wenn die Chance besteht, dass der Asylsuchende die Ausbildung besteht, kann er diese drei Jahre weitermachen und erhält noch 2 extra Jahre danach, um sein Wissen zu vertiefen. Das gilt auch, wenn das Asylverfahren negativ entschieden wird bei allen Gerichten! Pech für den, der Arbeit gewählt hat, der ist bis dahin wohl schon abgeschoben worden.
Integration Point
Björn Klemaschewski
Arbeitsvermittler
Bahnhofstraße 25
33102 Paderborn
Telefon: 05251 120 335
Mail: paderborn.integrationpoint@arbeitsagentur.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr
Jobcenter
Integration Point
Bahnhofstraße 25
33102 Paderborn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr
Jobcenter
Team Unterhalt
Bahnhofstraße 23a
33102 Paderborn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr
Jobcenter
Arbeitsvermittlung / Fallmanagement
Team Jugendliche und junge Erwachsene
Bahnhofstraße 26
33102 Paderborn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr
Jobcenter Paderborn
Kundencenter
Arbeitsvermittlung / Fallmanagement – Team Erwachsene
Rathenaustraße 28-30
33102 Paderborn
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag 13:30 – 15:30 Uhr
Das Sprachkaffee wird über das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Paderborn aus Mitteln der Förderkonzeption KOMM-AN des Landes Nordrhein-Westfalen finanziell gefördert.